Änderung der Gastflugregeln
- DFCI Neuigkeiten

- 24. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Ab sofort gilt, bis auf Widerruf, eine Öffnung der Fluggelände Oberemmendorf und Obereichstätt für Piloten mit A-Schein. Allerdings muss der Gastpilot mit A-Schein zwingend vor Ort einen anwesenden “Paten” (aktiv fliegendes Vereinsmitglied des DFCI e.V.) haben. Zusammen mit diesem Flugpaten wird eine ausreichende und ordentliche Einweisung vorgenommen, die Besonderheiten vor Ort und in der Umgebung, und die aktuellen Wetterbedingungen besprochen. Der Flug des Gastpiloten findet eigenverantwortlich statt.
Diese Ausnahmeregelung hebt die bisherige Regelung, s.o., nicht auf, diese bleibt weiterhin bestehen. Es handelt sich hier um einen Probebetrieb für dieses Kalenderjahr 2025
