Auf den Hangstartgeländen ist für Gäste ein B-Schein erforderlich
Gastpiloten dürfen nur mit einem B-Schein, einer gültigen Haftpflichtversicherung und zugelassener Ausrüstung starten und bestätigen diese Voraussetzungen durch einen Eintrag in das entsprechende digitale Flugbuch (Fairfly)
Ausgenommen sind Schleppstarts in Schernfeld und Pollenfeld/Ätzleshofäcker
Mit dem 07.03.2025 tritt vorübergehend eine Ausnahmeregelung in Kraft:
Ab sofort gilt, bis auf Widerruf, eine Öffnung der Fluggelände Oberemmendorf und Obereichstätt für Piloten mit A-Schein. Allerdings muss der Gastpilot mit A-Schein zwingend vor Ort einen anwesenden “Paten” (aktiv fliegendes Vereinsmitglied des DFCI e.V.) haben. Zusammen mit diesem Flugpaten wird eine ausreichende und ordentliche Einweisung vorgenommen, die Besonderheiten vor Ort und in der Umgebung, und die aktuellen Wetterbedingungen besprochen. Der Flug des Gastpiloten findet eigenverantwortlich statt.
Diese Ausnahmeregelung hebt die bisherige Regelung, s.o., nicht auf, diese bleibt weiterhin bestehen. Es handelt sich hier um einen Probebetrieb für dieses Kalenderjahr 2025.
Das Befliegen der Gelände ist Gästen nur mit einer gültigen Tagesmitgliedschaft gestattet (Fairfly)
Die Tagesmitgliedschaft muss vor dem Antritt des Fluges inklusive eines Eintrags in das digitale Flugbuch erworben werden
Mit der Tagesmitgliedschaft akzeptiert der Gastpilot alle Regeln und Hinweise des DFCI e.V.
Jeder Pilot startet grundsätzlich auf eigenes Risiko und muss sich vor dem Start selbst vom Zustand des jeweiligen Start- und Landeplatzes überzeugen. Diese sind landwirtschaftlich genutzte Flächen mit entsprechenden Unebenheiten und weisen während der Wachstumsphase unterschiedlich hohen Bewuchs auf
Datum, Name, Telefonnummer, Schirmmarke, -typ und -farbe müssen im digitalen Flugbuch eingetragen werden
Jeder Gastpilot ohne gültige Tagesmitgliedschaft erhält sofortiges Startverbot bis zur Zahlung einer Nachlösegebühr von 20 €
Gastpiloten dürfen nur in Anwesenheit mindestens eines Vereinsmitgliedes und nach einer Gelände- und Gefahreneinweisung starten
Die Hangflugregeln sind strikt zu beachten: Wer den Hang links hat, ist ausweichpflichtig
Jeder Pilot muss eine Rettungsleine griffbereit mitführen
Während eines Flugunfalls oder einer Baumrettung gilt ein Startverbot. Jegliche Piloten in der Luft müssen die Unfallzone sofort verlassen, um einen eventuellen Helikopteranflug nicht zu behindern
Jeder Pilot ist verpflichtet, kameradschaftliche Hilfe zu leisten
Solange ein gemeinsamer Flugbetrieb problematisch für Drachenflieger ist, besteht für Gleitschirme vorläufiges Startverbot
Jede Gastmitgliedschaft ist zeitlich begrenzt und kann bei Nichteinhaltung der Regeln noch am selben Tag entzogen werden – ein künftiges Flugverbot behalten wir uns vor
Parken: Bitte schaut euch den Parkplan auf unserer Infotafel an und haltet euch daran (siehe auch Website jeweiliges Fluggebiet)
Aufbau: Bitte am Aufbauplatz vollständig startfertig machen und erst dann zum Startplatz gehen
Vor dem Start: Bitte erst zum Starthang gehen, wenn ihr auch wirklich gleich startet
Flugbuch: Die Eintragung ins Flugbuch ist Pflicht (Fairfly)
Das gewerbliche Tandemfliegen ist in allen Geländen des DFCI nicht gestattet.